Spezialversicherungen:
- Elektrogeräte
- Fluggeräte
- Foto-, Film-, Videoapparateversicherung
- Kunstversicherung
- Musikinstrumentenversicherung
- Sportgeräteversicherung
- Wassersportfahrzeuge
- Cyber Insurance
- EDV Versicherung
Achtung: EDV-Anlagen sind nur im Rahmen einer Elektronikversicherung (EDV-Versicherung) mitversichert!
Hierbei gilt es das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) zu beachten:
1. Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge:
Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende, unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können:
- In einem Umkreis von höchstens 500 m
- Ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst
- Bis zu einem Gesamtgewicht von 25 kg bewilligungsfrei!
Darunter fallen auch Drohnen. Wenn sie allerdings nicht zum Selbstzweck, entgeltlich und gewerblich genutzt werden, ist immer eine Bewilligung erforderlich.
Egal, um welches Fluggerät es sich handelt, es können damit Sach- und Personenschäden verursacht werden, welche einen Schadenersatz auslösen können.
2. Paragleiter, Drachen:
Hier unterscheidet man zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Geräten. Schäden an fremden Sachen und Personen müssen ersetzt werden.
3. Motorflugzeuge:
Neben gewissen gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung zum Betrieb erforderlich (Gefährdungshaftung). Schäden können nicht nur an fremden Personen und Sachen entstehen, sondern auch am Flugzeug selbst (Kaskoversicherung).
Schützen Sie sich vor Beschädigung und Verlust Ihrer Foto-, Film-, und Videoausrüstung.
Folgende Gefahren sind in der Regel mitversichert:
- Bruch und Beschädigung durch Dritte
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Transportmittelunfall
Der Versicherung liegt in der Regel ein Selbstbehalt zu Grunde.
Die klassische Haushaltsversicherung deckt für diese Gegenstände spezifische Risiken in Höhe und Umfang nicht ausreichend ab.
Bei der Kunstversicherung handelt es sich um eine All Risk Versicherung, die Kunstgegenstände gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust als Folge aller Gefahren versichert.
Durch die vertraglich angeführten Ausschlüsse erfolgt die Einschränkung der All Risk Versicherung.
Anbieter von Kunstversicherungen verfügen über ein Netzwerk von Kunstsachverständigen. Diese fotografieren, bewerten und katalogisieren Ihre Kunstgegenstände vor Vertragsbeginn. Die Versicherungssummen werden mit Ihnen gemeinsam ermittelt, sodass im versicherten Schadensfall der vereinbarte Wert ersetzt wird.
Die Musikinstrumentenversicherung schützt Sie vor Beschädigung und Verlust Ihres Instruments beim Transport und während der Phase Ihres Aufenthalts.
Besonders für teure Musikinstrumente ist der Abschluss einer Versicherung sehr empfehlenswert.
Folgende Schäden können grundsätzlich mitversichert werden:
- Diebstahl, Abhandenkommen, Beraubung
- Transportmittelunfall
- Vertauschen
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser und Elementarschaden
- Bruch und Beschädigung als Folge eines versicherten Risikos
Auch für technische Anlagen, wie beispielsweise Verstärker und Mikrofone, kann eine Versicherung abgeschlossen werden.
Anglersportgeräte:
Schützen Sie Ihre Angelsportgeräte unter anderem vor folgenden Gefahren:
- Bruch und Beschädigung
- Diebstahl während des Angelausflugs
Versichert sind hierbei Angelrouten, Rollen, Rutenauflagen, elektronische Bissanzeiger, Schlauch-, Angel- und Futterboote.
Golfgeräte:
Mit einer Golfversicherung sind sie doppelt abgesichert:
- Die Sachversicherung schützt Ihre Ausrüstung (Schläger, Bag und Trolley) unter anderem vor Diebstahl und plötzlicher Beschädigung von außen.
- Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach-, und Vermögensschadens gegenüber Dritten.
Für Wassersportfahrzeuge können eine Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung sowie diverse Zusatzdeckungen abgeschlossen werden.
Cyber Gefahren sind ein neues, ernst zu wertendes Risiko für Betriebe aller Größen. Dass jeder Firmenchef heute damit rechnen muss, Opfer eines Hacker-Angriffes zu werden, zeigt die Statistik:
- Digitale Angriffe treffen heute bereits 25 % der Unternehmen in Österreich (Studie KPMG)
- Der jährliche Schaden, der auf Internet-Kriminalität zurückzuführen ist, wird in Österreich auf mehr als sechs Millionen Euro geschätzt (Bericht Internet-Sicherheit Österreich 2013, Cert.at)
- Die durchschnittliche Schadenshöhe beläuft sich dabei auf fast EUR 400.000,– (Studie KPMG)
- Große Dunkelziffer: Das Ausmaß des Schadens, der durch Cyber-Kriminelle verursacht wird, lässt sich nur schwer erfassen. Viele betroffene Firmen haben kein Interesse daran, eventuelle Schwachstellen in ihrem System im Zusammenhang mit Cyber-Attacken bekannt zu machen.
Die technische Entwicklung bringt mit sich, dass immer mehr Elektronik in den Elektroanlagen und -geräten eingebaut ist. Die Elektronikversicherung ist eine Sachversicherung für Ihre Hardware.
Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die elektronischen Datenverarbeitungssysteme (EDV-Systeme) gelegt werden, da sie eine hohe Wertkonzentration auf kleinstem Raum darstellen. Sowohl für Unternehmen als auch für den privaten Bereich stellt die EDV daher ein hohes Risiko dar.
Elektronische und elektromechanische Anlagen und Geräte sind in der Elektronikversicherung versicherbar. Das sind unter anderem EDV-Anlagen (Computer und Großrechner), Informationsanlagen, Kommunikationsanlagen, Prozesssteuerungsanlagen, Röntgengeräte, Geräte der Ton- und Bildtechnik, etc.