Gewerbeversicherungen:
- All-Risk Versicherung
- Ärztehaftpflicht
- Ärzterechtschutz
- Bauherrenhaftpflicht
- Bauwesenversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- D&O Managerhaftpflicht
- Firmenrechtschutz
- Gemeindehaftpflicht
- Gemeinderechtschutz
- Hagelversicherung
- Händlerkasko
- Kredit und Garantieversicherung
- Kühlgutversicherung
- Landwirtschaftsbündel
- Landwirtschaftshaftpflicht
- Landwirtschaftsrechtschutz
- Maschinenbruch und Baugerätekasko
- Maschinenbruchversicherung
- Montageversicherung
- Ordinationsversicherung (Inhalt und Technik)
- Transportversicherung
- Vermögensschadenhaftpflicht
Die All Risk Versicherung umfasst alle Ereignisse, die direkt, unvorhergesehen und plötzlich von außen auf die versicherten Sachen (das versicherte Vermögen) einwirken und deren Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zur Folge haben.
Das bedeutet: Ein bestimmtes Risiko (z.B.: Gebäude) ist gegen alle Gefahren mit Ausnahme der vertraglich genannten Ausschlüsse versichert. Damit das Konzept bezahlbar bleibt, können bestimmte Gefahren, die kein Risiko für den Versicherungsnehmer darstellen ausgeschlossen werden. Die vereinbarten Selbstbehalte wirken sich prämienmindernd aus.
Die Ärztehaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die Sie Dritten zufügen. Dabei kann es sich um Sach-, Personen- und Vermögensschäden handeln. Schadenersatzansprüche von Patienten können hierbei direkt beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
Für freiberufliche Ärzte sowie Zahnärzte ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend.
Für angestellte Ärzte sowie Ärzte in Ausbildung besteht zwar in der Regel eine Absicherung, diese ist jedoch oft nicht klar geregelt und schließt einen Regress beim betroffenen Arzt nicht aus! Eine separate Haftpflichtversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen.
Ein möglicher Rechtstreit kann für einen Arzt nicht nur existenzbedrohend sein, sondern auch der Reputation schaden. Dafür reicht die Anschuldigung eines Patienten aus, der behauptet, falsch behandelt worden zu sein.
Die Ärzterechtschutzversicherung steht Ihnen mit juristischem Rat zur Seite und übernimmt im Ernstfall die Kosten eines Rechtstreits.
Sie kann sowohl für freiberufliche Ärzte, als auch für angestellte Ärzte abgeschlossen werden.
Eine Baustelle birgt ein erhebliches Gefahrenpotential in sich! Mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.
Als Auftraggeber (und somit als „Bauherr“) eines Bauvorhabens sind Sie dazu verpflichtet für die Sicherheit auf bzw. rund um die Baustelle zu sorgen. Auch wenn Sie eine professionelle Baufirma beauftragen, haften Sie in umfangreichem Maße für entstandene Schäden.
Beispiele dafür sind unter anderem:
- Spielende Kinder fallen in eine ausgehobene Grube und verletzen sich
- Ein umfallendes Gerüst verletzt einen Arbeiter
- Schäden am Nachbarsgebäude (Sie haften teilweise verschuldensunabhängig!)
- Schäden durch Baugeräte an der Straße oder an parkenden Autos
Sowohl für Privatpersonen (z.B. als Bauherr bei der Errichtung eines Einfamilienhauses) als auch für Bauunternehmen bzw. Bauträger kann eine Bauwesenversicherung essentiellen Versicherungsschutz bieten.
Während des Bauvorhabens gibt es viele mögliche Gefahrenquellen, die zu Schäden führen können. Für die folgenden Schäden bietet die Bauwesenversicherung Schutz:
- Schäden durch Ungeschicklichkeit oder durch Fehler bei der Bauausführung
- fahrlässig verursachte Schäden
- Material- oder Konstruktionsfehler
- Einbruch, Diebstahl und Vandalismus durch Unbekannte
- Außergewöhnliche Naturereignisse (Hagel, Sturmschäden, Überschwemmung, etc.)
- etc.
Eine Bauwesenversicherung kann sowohl Projektbezogen als auch als Jahresvertrag abgeschlossen werden. Letzteres ist besonders für Bauunternehmer bzw. Bauträger sinnvoll.
Betriebliche Altersvorsorge kann Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden, im Betrieb beschäftigten Familienmitgliedern, Geschäftsführern einer GmbH und Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft zugesagt werden.
Für einige Branchen und Gewerbe gibt es eine Pflicht zum Abschluss einer (Betriebs)Haftpflichtversicherung.
Welcher Versicherungsschutz für Sie der Richtige ist, hängt von vielen Faktoren und vor allem von der Branche ab, in der Sie tätig sind.
Für den Zeitraum des Betriebsstillstandes schützt diese Versicherung vor finanziellen Einbußen und ersetzt Ihnen den entgangenen Gewinn und Ihre Fixkosten (z.B. Miete, Strom, Löhne und Gehälter).
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (BUFT) schützt Sie vor finanziellen Einbußen infolge einer Unterbrechung Ihres Betriebes. Ersetzt werden der entgangene Betriebsgewinn sowie die laufenden Fixkosten.
Versichert sind dabei sowohl die 100%-ige Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, als auch die Betriebsunterbrechung infolge von Sachschäden (durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden und Einbruchdiebstahl).
Die BUFT bietet Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen, deren Betrieb und Erfolg von einer einzigen Person abhängig ist, eine existenzielle Absicherung.
Eine falsche Entscheidung kann eine Führungskraft (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Betriebsleiter, etc.) im schlimmsten Fall wirtschaftlich ruinieren.
Weil Manager grundsätzlich mit ihrem vollen Privatvermögen für die durch sie verursachten Schäden einzustehen haben, sollten sie versichert werden.
Die Firmenrechtschutzversicherung hilft Ihnen Ihr gutes Recht durchsetzen zu können, ohne sich einem oft sehr hohen Kostenrisiko auszusetzen.
Die Gemeindehaftpflichtversicherung schützt die Gemeinde vor Schadenersatzansprüchen dritter Personen.
Das wird mehrheitlich an KFZ der Fall sein, kann aber auch an sonstigem Straßeninventar stattfinden.
Wesentlich ist die Deckung im Strafrecht. Hier gibt es auch eine Abwehrfunktion (Versicherung zahlt Rechtsbeistand). Vor allem bei Personenschäden muss Anzeige erstattet werden. Damit werden KFZ-Lenker genauso konfrontiert wie die Bauhofleiter, wenn nach einem Sturz aufgrund von Glatteis eine Person zu Schaden kommt.
Rechtschutz hilft Mandataren, wenn eine Anzeige gegen Sie persönlich erstattet wird. Auch wenn die Vorwürfe haltlos sind, ist eine professionelle Abwehr wichtig, aber teuer.
Durch die Zunahme von Naturkatastrophen und extremen Wetterbedingungen ist ein landwirtschaftlicher Betrieb immer größeren Unsicherheiten ausgesetzt.
Die klassische Hagelversicherung für landwirtschaftliche Betriebe deckt Ertragsausfallsschäden, die durch Hagelschlag verursacht werden.
Aber auch folgende landwirtschaftliche Risiken können mitversichert werden:
- Frostschäden
- Sturmschäden
- Dürre
- Überschwemmung
- Schädlingsbefall
- etc.
Die Händlerkasko ist gegenüber einer Einzelversicherung der KFZ wesentlich günstiger, zumal im Rahmen der Händlerkasko auch Probefahrkennzeichen mitversichert sind.
Die Garantieversicherung deckt Sicherstellungsverpflichtungen gegenüber Ihrem Auftraggeber.
Versichert sind Sachschäden infolge von Zerstörung, Verderb oder Abhandenkommen der versicherten Waren (Kühlgut).
Eine Kühlgutversicherung deckt unter anderem Schäden durch:
- Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtungen
- Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, Isolationsfehler, Überspannung
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Einbruchdiebstahl und Beraubung
- Wasserschäden mit Ausnahme von Hochwasser und Überschwemmungen
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
- Stromausfall durch Störungen im öffentlichen Stromversorgungsnetz
- Ausfall der Wasseranlieferung durch Störungen im öffentlichen Wasserversorgungsnetz
Die Landwirtschaftsbündel-Versicherung schützt Ihr Wohn-, Wirtschafts-, sowie sämtliche dazugehörigen Nebengebäude.
Folgende Gefahren sind in der Regel mitversichert:
- Feuer (Brand, Blitzschlag und Explosion)
- Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck und Felssturz)
- Leitungswasser (Austritt aus Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen)
- Einbruchdiebstahl
Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihren Betrieb vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden gegenüber Dritten. Zudem wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab. Die Haftungsrisiken eines Landwirts sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:
- Schäden aus der Tierhaltung
- Schäden aus Holzschlägerungsarbeiten
- Umweltschäden (u.a. durch Jauche, Gülle und Öllagerung)
- Schäden aus der Schädlingsbekämpfung
- Schäden aus dem Verkauf von Produkten (auch Ab-Hof-Verkauf)
- Schäden aus der Wegehaltung
- etc.
Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb erstreckt sich der Versicherungsschutz meist automatisch auch auf den Privatbereich.
Der Basisschutz bietet Ihnen in der Regel folgende Deckung für den Betriebsbereich:
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Beratungs-Rechtschutz
- Allgemeiner Vertrags-Rechtschutz
- Sozialversicherungs-Rechtschutz
Baumaschinen- und Geräte stellen neben dem zu errichtenden Bauwerk auf der Baustelle das größte Risiko von Bauunternehmen dar. Zusätzlich hat sich in den letzten Jahren das Risiko von möglichen Diebstahl- und Vandalismusschäden, sowie unbefugter Inbetriebnahme der Baugeräte erheblich erhöht.
Die Maschinenbruchversicherung kann als Pauschale Variante (für sämtliche Maschinen, Apparate und maschinelle Einrichtungen) oder für einzelne in der Polizze genau definierte Anlagen abgeschlossen werden.
Versichert sind sämtliche Schäden, welche plötzlich und unvorhergesehen eintreten. Das Abhandenkommen von versicherten Sachen gilt ebenfalls als gedeckt.
Die Ordinationsinhaltsversicherung schützt den gesamten Inhalt (unter anderem medizinische Geräte, Material und Medikamente) Ihrer Praxis vor gewissen Risiken.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Praxis bietet eine Technikversicherung essentiellen Versicherungsschutz. Dabei können medizinische Geräte sowie die Bürotechnik gegen zahlreiche Risiken abgesichert werden.
Für alle Unternehmen die Güter transportieren ist die Transportversicherung besonders wichtig, da die transportierten Waren oft wertvoller sind als das Transportmittel selbst. Deshalb darf neben der Fuhrparkversicherung (Haftpflicht + Kasko) nicht auf eine entsprechende Transportversicherung vergessen werden. Durch diese erhalten Sie den finanziellen Ausgleich bei Beschädigung oder Verlust der transportierten Waren.
Besonders in beratenden Berufen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht eine wichtige Absicherung. Für die Ausübung bestimmter Berufe ist sie sogar Pflicht.
Die Versicherung ersetzt den Vermögensschaden (finanzieller Nachteil), den Sie Ihrem Kunden zufügen, beispielsweise im Zuge einer falschen Beratung.
Des Weiteren hat die Vermögensschadenhaftpflicht die Funktion unberechtigte Forderungen abzuwehren.