Privatversicherungen 2021-05-26T11:25:59+00:00

Versicherungen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Eigenheimversicherung
  • Einbruch-, Diebstahlversicherung
  • Feuerversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
  • KFZ Versicherung
  • Krankenversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Reiseversicherung
  • Sturmversicherung – Elementarschaden
  • Tierversicherung
  • Unfallversicherung

 

Sie stehen voll im Berufsleben und verdienen „gutes“ Geld? Denken Sie einmal darüber nach, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr arbeiten können? Nein, dann sollten Sie allerdings wissen, dass der Gehalt ausbleibt und langfristig zu finanziellen Problemen führen kann. Die Versorgung des Staates ist hier dürftig, sichert oft nur Ihr Existenzminimum und auch der Weg zu einer staatlichen Rente ist schwieriger.

Hier hilft Ihnen und schützt Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie erhalten eine monatliche Rente von Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie – sehr vereinfacht gesagt – mehr als 50 % berufsunfähig sind und das für mindestens 6 Monate. Je nach Versicherer wird auch bei einem bestimmten Grad von Pflegebedürftigkeit geleistet.

Die Eigenheimversicherung schützt das Wohngebäude, sowie die dazugehörigen Nebengebäude vor Schäden durch:

  • Feuer (z.B. Schäden am Gebäude nach einem Küchenbrand)
  • Sturm (z.B. heftige Böen beschädigen das Dach)
  • Leitungswasser (z.B. Schäden durch Austritt von Leitungswasser nach einem Rohrbruch

Ebenfalls inkludiert ist die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht (ein Fußgänger stürzt wegen Glatteis vor Ihrem Haus und stellt Schadenersatzansprüche), sowie optionale Zusatzdeckungen.

Die Einbruchdiebstahlversicherung schützt im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung Einrichtungsgegenstände der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vor Schäden durch versuchten oder vollendeten Einbruchdiebstahl.

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft.

Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert.

Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl.

Eine Feuerversicherung bietet Versicherungsschutz gegen

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion und
  • Flugzeugabsturz

Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.B. Baum fällt infolge eines Blitzschlags auf ein versichertes Gebäude) und Schäden, die durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen verursacht werden.

Nicht versichert ist grundsätzlich der sogenannte „indirekte Blitzschlag“. Schäden durch indirekten Blitzschlag können aber bei den einzelnen Versicherungsunternehmen eingeschlossen werden.

Die Glasversicherung hat besonders an Bedeutung gewonnen, da bei modernen Baustilen immer mehr und größere Verglasungen verwendet werden. Sie wird grundsätzlich mit der Eigenheim-/ Haushaltsversicherung abgeschlossen.

In der Glasbruchversicherung sind Schäden versichert, die durch Bruch am versicherten Glas entstanden sind. Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen.

Nicht versichert sind Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Vasen, Trinkgläser oder optische Gläser.

Keine Entschädigung leistet der Versicherer bei Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern oder Schäden die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst (außer Reinigung) oder beim Transport entstehen.

Die Haushaltsversicherung schützt Einrichtungsgegenstände der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vor Schäden durch:

  • Feuer (z.B. Schäden an der Einrichtung nach einem Küchenbrand)
  • Sturm (z.B. Niederschlagswasser tritt in die Wohnung ein)
  • Leitungswasser (z.B. die defekte Waschmaschine verursacht eine Überschwemmung)
  • Einbruchdiebstahl (z.B. ein Einbrecher entwendet den Fernseher und Wertgegenstände)
  • Glasbruch

Ebenfalls inkludiert ist die Privathaftpflichtversicherung.

„Haushalt All-Risk Versicherung“: Diese Optimalvariante deckt sämtliche, plötzlich an der Einrichtung entstandene Schäden, mit Ausnahme weniger Ausschlüsse.

Als Grundstückseigentümer können Ihnen Schadenersatzforderungen von Dritten, z.B. Passanten oder Nachbarn drohen:

Wenn beispielsweise auf dem vereisten, nicht gestreuten Weg vor Ihrem Haus ein Passant stürzt und sich den Fuß bricht, besteht eine Deckung in der Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung.
Die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung schützt Sie in diesem und ähnlichen Fällen gegen Schadenersatzansprüche und wehrt auch unberechtigte Forderungen Dritter ab.

Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen…

  • aus der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der versicherten Liegenschaft
  • aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft bis zu einer bestimmten Summe
  • aus Sachschäden durch Umweltstörung

Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen…

  • des Hauseigentümers und des Hausbesitzers
  • des Hausverwalters und des Hausbesorgers

Bei vermieteten Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten sind auch Schäden durch Witterungsniederschläge gedeckt, auch wenn eine Haftpflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter nicht gegeben ist.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie gibt bei selbstverursachten Schäden finanziellen Schutz, indem sie entstandene Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners ersetzt. Die Haftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Forderungen ab.

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch verschiedene Schadensursachen. Der genaue Deckungsumfang ist von der jeweiligen Kaskovariante abhängig. Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (=Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (=Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden.

Die private Krankenversicherung wird grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.

In erster Linie bezahlt Ihnen eine private Krankenversicherung die Kosten von Spitalsaufenthalten in der Sonderklasse (auch in Privatkliniken). Zusätzlich können Sie damit zu den besten Wahlärzten gehen.

Die Versicherungsprämien richten Sich primär nach Alter und Gesundheitszustand, sowie dem Wohnsitz (Bundesland).

Eine Leitungswasserversicherung deckt Schäden, die eintreten, wenn Leitungswasser aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.

Schäden durch Leitungswasseraustritt im Nachbarobjekt (z.B. Reihenhaus) oder außerhalb des Grundstückes sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.

Darüber hinaus sind Bruch- und Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen und Frostschäden an Armaturen oder an angeschlossenen Einrichtungen mitversichert.

Versicherte Sachen können sowohl Gebäude als auch Inhaltswerte sein. Bei der Versicherung von gewerblichen Gebäuden ist zu beachten, ob die Versicherungsbedingungen die technischen Installationen eines Gebäudes dem Gebäude oder dem Inhalt zuordnen.
Nicht versicherte Schäden sind unter anderem:

  • Korrosionsschäden
  • Verschleißschäden
  • Abnützungsschäden
  • Bruchschäden an Armaturen
  • etc.
Eine private Rechtschutzversicherung schützt Sie davor Ihr eigenes Vermögen für den Ersatz der Kosten eines allfälligen Rechtstreites oder eines Strafverfahrens aufwenden zu müssen und dient der Wahrnehmung Ihrer eigenen rechtlichen Interessen.

Je nach gewählter Variante können auszugsweise folgende Bereiche („Bausteine“) mitversichert werden:

  • Das Kraftfahrzeug und Lenken fremder Fahrzeuge
  • Schadenersatz
  • Private Verträge
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Eigentum, Wohnen und Vermietung
  • Strafrecht
  • Familie
  • Rechtsberatung
  • etc.

Durch das „Bausteinprinzip“ ist es möglich nur jene Bereiche abzusichern, die Sie tatsächlich benötigen und die für Sie von echtem Nutzen sind.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen vor Schadenersatzpflichten gegenüber fremden Personen, die aus den Gefahren des täglichen Lebens entstehen, wie zum Beispiel die Ausübung Ihrer sportlichen Aktivitäten (Radfahren, Schifahren…), Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel als Privatperson, als Wohnungsinhaber (beispielsweise Schäden an der Nachbarwohnung).

Sie dient aber auch zur Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Grundsätzlich gilt die Privathaftpflichtversicherung heutzutage weltweit und ist fast ausnahmslos in Ihrer Haushaltsversicherung integriert. Sie kann aber auch einzeln abgeschlossen werden!

Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen bietet eine Reiseversicherung umfassenden Schutz für eine Vielzahl von medizinischen und touristischen Risiken, z.B. bei

  • Unfall
  • Krankheit
  • Rückholung
  • Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks
  • Fahrt- oder Flugversäumnis oder verspäteter Ankunft.

Die Kosten einer Reisestornierung können durch die Reisestornoversicherung abgedeckt werden.
Um im Schadensfall tatsächlich die erwartete Leistung zu erhalten, sollten Sie vor Abschluss die Reiseversicherungsbedingungen genau durchlesen – beachten Sie vor allem die Ausschlüsse und die Obliegenheiten!

Wie die Statistik zeigt, haben Schäden durch starken Wind in den letzten Jahren stark zugenommen.

Eine Sturmversicherung bietet Versicherungsschutz gegen

  • Sturm (Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h)
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz/Steinschlag
  • Erdrutsch (Achtung: Muren sind nicht versichert!)

Auch wenn Schäden nicht durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms verursacht werden, etwa wenn Gebäudeteile, Bäume, Maste oder ähnliche Gegenstände gegen versicherte Sachen geworfen werden, ist dies durch die Sturmversicherung gedeckt.

Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden, sowie Schäden, die durch Abhandenkommen bei einem Schadenereignis eintreten.

Verglasungen und Kunststoffverglasungen, Lichtkuppeln sowie Außenanlagen jeglicher Art wie Firmenschilder, Außenbeleuchtung, Antennenanlagen, Markisen und Solaranlagen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bei Hunden und Pferden ist eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig, da die Halter für jeden Schaden verantwortlich sind, den ihr Hund oder ihr Pferd verursacht.

Außerdem können die Kosten für Operationen und Behandlungen Ihres Tieres durchaus im vierstelligen Bereich liegen. Mit einer Tierkrankenversicherung lassen sich Hunde und Katzen sowie Pferde gegen dieses Risiko absichern.

  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Pferdehaftpflichtversicherung
  • Tierkrankenversicherung
Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalles – egal ob dieser während der Arbeit, beim Sport oder in der Freizeit passiert.

Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen leistet, bietet die private Unfallversicherung umfassenden Schutz. Dies ist besonders wichtig, da 80% aller Unfälle in der Freizeit passieren!

Formulare zum Download: